Abtreibung ist keine Privatsache.
Eine Gesellschaft die eine Fristenlösung als Lösung für das Abtreibungsproblem sieht, ist nicht überlebensfähig. Denn damit zeigt die Gesellschaft eine tief verwurzelte Ablehnung des Lebens, die auch andere Lebensbereiche prägen wird oder auch schon prägt. Da wird auch anderes Leben als nicht lebenswert, als zweitrangig betrachtet. Da wird auch bei anderem Leben gesagt und getan, dass der Stärkere (hier die Mutter, dort der Prämien- oder Steuerzahler) den Schwächeren aus dem Leben räumen kann, wenn der im Wege steht. Das aber ist Rückschritt in die Barbarenzeit in der der Stärkere herrscht und der Schwächere unterliegt. In der Bundesverfassung hätten wir es noch, dass unsere Gesellschaft daran gemessen werden will, wie sie mit den Minderheiten und den Schwachen umgeht:
Die Präambel der Schweizerischen Bundesverfassung
Im Namen Gottes des Allmächtigen!
Das Schweizervolk und die Kantone,
in der Verantwortung gegenüber der Schöpfung,
im Bestreben, den Bund zu erneuern, um Freiheit und Demokratie, Unabhängigkeit
und Frieden in Solidarität und Offenheit gegenüber der Welt zu stärken,
im Willen, in gegenseitiger Rücksichtnahme
und Achtung ihre Vielfalt in der Einheit
zu leben,
im Bewusstsein der gemeinsamen Errungenschaften und der Verantwortung gegen-
über den künftigen Generationen,
gewiss, dass frei nur ist, wer seine Freiheit gebraucht, und dass die Stärke des Vol-
kes sich misst am Wohl der Schwachen, geben sich folgende Verfassung.
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